Mögliche Finanzierung einer Therapie
Unter bestimmten Bedingungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf “Eingliederungshilfe“ zu stellen. Wird Ihr Antrag dafür genehmigt, trägt das zuständige Jugendamt (Stadt/Land) die Kosten einer außerschulischen Förderung/Therapie. Der Gesetzgeber setzt hierbei eine seelische Behinderung voraus, von der die Betroffenen bedroht sind und die mit einem ärztlichen Gutachten belegt werden muss.
Manche Lerntherapeuten verlangen darüberhinaus eine Zuzahlung durch die Eltern.
In meiner Praxis entstehen Ihnen jedoch in diesem Fall keine weiteren Kosten.
Die Vorgaben für den Anspruch auf die sogenannte Eingliederungshilfe gemäß
§ 35a SGB VIII sind folgende:
„Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Von einer seelischen Behinderung bedroht im Sinne dieses Buches sind Kinder oder Jugendliche, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.“
(https://www.bvl-legasthenie.de/beratung-und-service/finanzierung.html)
Einzeltherapie für Selbstzahler: Dauer: 60 Minuten
Kosten: 50 Euro
Amt für Jugend und Familie der Stadt Regensburg:
Amtsleitung: Dr. Volker Sgolik
Jugend- und familientherapeutische Beratungsstelle
Abteilungsleitung: Martina Kindsmüller
Landshuter Straße 19
93047 Regensburg
Tel.: 0941/ 507-27 62
E-Mail: erziehungsberatung@regensburg.de
Landratsamt Regensburg/ Kreisjugendamt
Zuständige Ansprechpartner: Herr Kuhn, Frau Fröhlich
Altmühlstraße 3
93059 Regensburg
Tel.: 0941/ 4009-494